Stromkennzeichnung
gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Nachfolgend informieren wir Sie über den Energieträgermix der RheinEnergie. Wir haben für Sie dargestellt, wie sich die gelieferte Strommenge der RheinEnergie aus den einzelnen Energieträgern zusammensetzt. Sie erfahren außerdem, welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Um Ihnen einen Vergleich zu ermöglichen, sind zusätzlich die Durchschnittswerte des bundesdeutschen Energieträgermix und der Umweltauswirkungen angegeben.


Stromkennzeichnung der Stromlieferung 2008 der RheinEnergie AG, Köln gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005
Gesamtstromlieferung: entspricht dem verbleibenden Energiemix (Residualmix)
Anteile der Energieträger: Kernkraft 12,5 % (25,4 %), fossile und sonstige Energieträger 66,2 % (58,8 %), Erneuerbare Energien 21,3 % (15,8 %)
Umweltauswirkungen:
Radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh (0,0007 g/kWh) und CO2-Emissionen: 384 g/kWh (506 g/kWh)
Durchschnittswerte Deutschland in Klammern, Quelle: BDEW
Energiemix für das Produkt KlimaStrom:
Unser Ökostromprodukt für Privat- und Gewerbekunden (für die ersten 10.000 kWh/Jahr) wird zu 100% aus Erneuerbaren Energien erzeugt. KlimaStrom verursacht weder radioaktiven Abfall noch CO2-Emissionen.
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